AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bagel Security Print GmbH & Co. KG

  1. Allgemeines

1.1 Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt, auch dann, wenn in Folgegeschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsgrundlage, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

  1. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in unseren Angeboten genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk. Verpackung, Versicherung und Versandkosten (z.B. Fracht, Porto) und die Kosten für Probedrucke, Korrekturabzüge, Entwürfe und ähnliche Vorarbeiten sind nicht eingeschlossen.

2.2 Unsere Vertriebsangestellten oder sonstigen Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die von dem Inhalt des schriftlichen Vertrages oder der Auftragsbestätigung abweichen.

2.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung unseres Kunden werden diesem zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für den Mehraufwand durch Maschinenstillstände.

  1. Leistungsverweigerungsrecht bei fehlender Kreditversicherung / Rücktrittsrecht

3.1 Wir sind berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern und die Produktion einzustellen, wenn sich herausstellt, dass das Auftragsvolumen von unserer Kreditversicherung nicht versichert wird. In diesem Fall werden wir unseren Kunden unverzüglich benachrichtigen und eine angemessene Frist bestimmen, innerhalb derer Vorkasse oder Sicherheit zu leisten ist.

3.2 Nach erfolglosem Ablauf der Frist, sind wir, unbeschadet anderer Ansprüche berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

  1. Herstellung

Wir sind berechtigt, den Druckauftrag von einem Unternehmen der TSB Gruppe oder von einem sonstigen Subunternehmer durchführen zu lassen. Wir teilen unserem Kunden den Produktionsort vor Druckbeginn auf Wunsch mit.

  1. Nicht zu vertretende Störung der Vertragserfüllung, höhere Gewalt

5.1 Tritt der Fall höherer Gewalt ein, benachrichtigt der betroffene Vertragspartner den anderen darüber unverzüglich in Textform über den Vorfall. Dabei hat er das Ereignis näher zu kennzeichnen und anzugeben, welche vertraglichen Verpflichtungen er infolgedessen nicht, nicht vollständig oder nur verspätet erfüllen kann. Während der Dauer des Ereignisses ist der betroffene Vertragspartner von seiner Leistungspflicht befreit.

5.2 Als höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrages gelten alle unvorhersehbaren und vorhersehbaren Ereignisse, die außerhalb des Einflussvermögens des sich darauf berufenden Vertragspartners liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch ohne weiteres zumutbare Bemühungen der Vertragspartner nicht verhindert werden können. Hierzu zählen
u. a. Krieg, Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung, Epidemien, Feuer, Überschwemmung oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, allgemeiner Werkstoffmangel, Störungen von Lieferketten, erheblich Transportunfälle usw.

5.3. Wird der Vertragspartner durch einen in Ziff. 5.2 genannten Umstände behindert, so wird ihm eine angemessene Verlängerung vereinbarter Fristen eingeräumt, über deren Dauer sich die Vertragsparteien einigen sollen. Die Fristverlängerung hat mindestens so lang zu sein, wie das Ereignis im Sinne von Abs. 2 fortdauert.

Kann die geschuldete Leistungspflicht nicht nachgeholt werden, wird der von dem in Ziff. 5.2 genannten Umständen betroffene Vertragspartner von seine Leistungspflicht frei und hat keinen Anspruch auf die Gegenleistung.

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten verlängern sich automatisch um die Dauer der durch höhere Gewalt verursachten Unterbrechung.

  1. Preisänderungsklausel

Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die von uns zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien, insbesondere Papier, Druckfarbe, Energie zum Zeitpunkt der Lieferung um insgesamt mehr als 5 % steigen oder fallen sollten, hat jede Vertragspartei das Recht von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen. Dies gilt auch bei Kostenänderungen für CO2 Zertifikate und damit vergleichbare Instrumente.

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bestehenden Forderungen gegen unseren Kunden unser Eigentum. Unser Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.

7.2 Unser Kunde tritt schon jetzt seine Forderung aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Spätestens im Fall des Verzugs ist unser Kunde verpflichtet, uns den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.

7.3 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Veranlassung unseres Kunden oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

7.4 Bei Be- und Verarbeitung von uns gelieferter und in unserem Eigentum stehender Ware sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behalten in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, sind wir auf ein Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

  1. Zahlung/Zahlungsverzug

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig und ab Fälligkeit gem. § 288 II BGB mit 9 % über Basiszinssatz zu verzinsen.

8.2 Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt ausnahmslos erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- bzw. Wechselnebenkosten.

8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag vorbehaltslos verfügen können, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

8.4 Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware herauszuholen; unser Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und das Wegschaffen der gelieferten Ware untersagen.

8.5 Unser Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

8.6 Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten.

8.7 Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, wenn

  • nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird oder
  • wenn von uns außergewöhnliche Vorleistungen verlangt werden (z.B. Einkauf von Papier oder sonstiger Materialien).

8.8 Solange unser Kunde die Vorauszahlung nicht geleistet hat, sind wir berechtigt, die Weiterarbeit einzustellen, die Ware nicht auszuliefern und / oder gelieferte Ware zurückzuverlangen.

8.9 Ist der Abnehmer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werden.

8.10 Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

8.11 § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

  1. Lieferung

9.1 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

9.2 Lieferfristen verlängern sich angemessen, bei Eintritt höherer Gewalt und bei allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege, soweit solche Hindernisse die nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstands von erheblichem Einfluss sind). Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Unser Kunde kann in diesen Fällen von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten, oder ob wir innerhalb angemessener Frist liefern werden. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann unser Kunde zurücktreten. Unsere Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

9.3 Wir nehmen entsprechend unserer Pflichten aus der Verpackungsverordnung Verpackungen zurück. Unser Kunde kann Verpackungen in der Druckerei, in der der Druckauftrag ausgeführt wurde zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger, vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme- / Sammelstelle genannt worden. Die Verpackungen können uns auch bei Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, unserem Kunden ist eine andere Annahme- / Sammelstelle genannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferung nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports gebrauchter Verpackungen trägt unser Kunde. Ist eine benannte Annahme- / Sammelstelle weiter entfernt als die Druckerei in der der Druckauftrag ausgeführt wurde, trägt unser Kunde lediglich die Transportkosten, die bis zur Druckerei entstehen. Die zurückgenommenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Materialien sortiert sein. Anderenfalls sind wir berechtigt, von unserem Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

  1. Anlieferung Ad Specials

Die Anlieferung von Ad Special hat gemäß unserer Anlieferungsbedingungen zu erfolgen.

  1. Versand und Gefahrenübergang

11.1 Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert und auf Kosten des Kunden. Versandweg und Mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.

11.2 Die Gefahr bezüglich der zu versendenden Ware geht ab Zugang der Mitteilung, der Versandbereitschaft beim Kunden, spätestens zum Zeitpunkt des Abhebens der Ware von der Versandrampe der Druckerin als Beginn des Transportes durch den Kunden, ein Versandunternehmen oder durch uns auf den Kunden über, auch wenn wir die Kosten der Versendung übernommen haben.

11.3 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden unseres Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr unseres Kunden. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

  1. Beanstandungen, Gewährleistung

12.1 Unser Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail zu prüfen.

12.2 Mit der Druckfreigabeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf unseren Kunden über. Es sei denn, es handelt sich um Fehler, die erst im weiteren Fertigungsvorgang entstanden sind oder hätten erkannt werden können. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.

12.3 Bei Druckerzeugnissen, die nach ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geklebt, gebunden, zugeschnitten oder in anderer Art und Weise weiterverarbeitet werden sollen, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich eine Probeverarbeitung durchzuführen. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, ist genauer zu untersuchen und es sind Sachverständige hinzuzuziehen.

12.4 Wenn sich bei Anlieferung oder im Rahmen der Untersuchung ein Mangel zeigt, ist dieser unverzüglich anzuzeigen.

12.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglich durchzuführenden Untersuchung nicht zu finden sind, müssen uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige um mehr als 3 Wochen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

12.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine mangelfreie Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist.

12.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für die Differenzen zwischen Andrucken und Auflagendruck. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

12.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

12.9 Für Mängel unseres Liefergegenstands gewähren wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

12.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, wobei Nachbesserungsversuche ausdrücklich als solche vereinbart werden müssen, sowie ein Tätigwerden unsererseits außerhalb der vereinbarten Nachbesserungsversuche nicht als Nacherfüllung im Sinne dieser Bestimmung gilt.

12.11 Aus einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann unser Kunde keine Rechte herleiten.

12.12 Nimmt unser Kunde eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte wegen eines solchen Mangels nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
12.13 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns.
12.14 Garantien im Rechtssinne erhält unser Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
12.15 Unsere weitergehende Haftung beschränkt sich gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen.
12.16 Die Obliegenheiten unseres Kunden gem. § 377 HGB bleiben unberührt.

  1. Haftung

13.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche unseres Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

13.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:

  • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden;
  • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, insoweit haften wir nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens;
  • im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unseres Kunden und seiner Mitarbeiter;
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware;
  • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
  1. Verjährung

Ansprüche unseres Kunden auf Gewährleistung und Schadenersatz (Ziff. 9, 10) verjähren mit Ausnahme der unter Ziff. 10.2 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Bei arglistigem Verhalten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

  1. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden, es sei denn, eine andere Kündigungsfrist ist vertraglich vereinbart.

  1. Urheberrecht

Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Unser Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

  1. Impressum

Wir können auf Druckerzeugnissen mit Zustimmung unseres Kunden in geeigneter, verkehrsüblicher Weise auf unser Unternehmen hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes, berechtigtes Interesse hat.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das internationale Privatrecht, insbesondere das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

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